Brandverhütung und Verhinderung der Brandausbreitung sowie Bekämpfung von Entstehungsbränden ist die Pflicht aller im Unternehmen beschäftigten Personen. Die Verantwortung für die Erreichung dieser Schutzziele trägt der Unternehmer. Er hat für eine geeignete Brandschutzorganisation zu sorgen und die damit verbundenen Aufgaben an fachkundige Personen (Brandschutzbeauftragte) zu übertragen.

  Abbildung: DGUV Information 205-003

Wann muss ich einen Brandschutzbeauftragten bestellen?

Brandschutzbeauftragte sind der zentrale Ansprechpartner im Brandschutz. Sie beraten und unterstützen den Unternehmer in allen Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes sowie im betrieblichen Notfallmanagement. Ob Sie in Ihrem Unternehmen ein Brandschutzbeauftragten benötigen kann von unterschiedlichen Forderungen abhängen:

⇒ Forderung aufgrund von Gesetzen/Verordnung z.B. § 26 (2) M-VkVO

„Der Betreiber einer Verkaufsstätte hat einen Brandschutzbeauftragten zu bestellen.“

⇒ Forderung einer Behörde z.B. § 51 Pkt. 22 MBO

„An Sonderbauten können im Einzelfall besondere Anforderungen gestellt werden. Die Anforderungen und Erleichterungen können sich insbesondere erstrecken auf […] den Betrieb und die Nutzung einschließlich der Bestellung und der Qualifikation eines Brandschutzbeauftragten.“

⇒ Forderung aufgrund eines erhöhten Brandrisikos (Brandschutzkonzept)

„Für die Nutzungseinheit A in der Verkuafsstätte ist ein eigener Brandschutzbeauftragter zu bestellen.“

⇒ Forderung einer Versicherung z.B. als Bestanteil der Versicherungsbedingungen

Brandschutzbeauftragte sind durch den Unternehmer schriftlich zu bestellen. In der Bestellung sind die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren. Zu den Rahmenbedingungen gehören u.a. Zuständigkeitsbereiche, Zutrittsregelungen zu allen betreffenden Bereichen, Zugriff auf alle brandschutzrelevanten Unterlagen und Informationen, usw.

Externe Brandschutzbeauftragte

Sollte bei festgestellter Notwendigkeit kein eigener Brandschutzbeauftragter im Unternehmen zur Verfügung stehen oder kann kein eigener Mitarbeiter ausgebildet werden, so kann auch ein externer Brandschutzbeauftragter beauftragt werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass dieser in die interne Brandschutzorganisation im Unternehmen eingebunden wird.

Wenn ich Ihr Interesse geweckt habe, dann kontaktieren Sie mich bitte. Gerne unterbreite ich Ihnen ein individuelles Angebot.

KONTAKT

 

Aufgaben des Brandschutzbeauftragten

  • Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
  • Beraten bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und bei dem Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe
  • Mitwirken bei baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen, soweit sie den Brandschutz betreffen
  • Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen
  • Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel
  • Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw. aktuell sind, ggf. Aktualisierung veranlassen und dabei mitwirken
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen
  • Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
  • Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung vorschlagen und die Mängelbeseitigung überwachen
  • Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen insbesondere bei feuergefährlichen Arbeiten
  • Kontrolle auf Freihaltung sämtlicher Flucht- und Rettungswege
  • Kontrolle der Einhaltung und Kennzeichnung des Rauchverbots/kein offenes Feuer
  • Durchführung regelmäßiger Brandschutzbegehungen
  • Erstellung und Aktualisierung einer Brandschutzordnung im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Behörde
  • Organisation und Durchführung der Unterweisungen der Mitarbeiter vor Aufnahme der Tätigkeit und danach mind. einmal jährlich
  • Organisation, Ausbildung und Einsatz von Selbsthilfekräften/Brandschutzhelfern
  • Überwachung der Instandhaltung (Prüfung und Wartung) der Brandschutzeinrichtungen
  • Zusammenarbeit mit der Feuerwehr und Behörden
  • Kontrolle auf Freihaltung von Rettungswegen und Feuerwehrflächen auf dem Grundstück (Stand Alone) und Kennzeichnung derselben
  • Dokumentieren Ihrer Tätigkeiten im Brandschutz