Wann ist eine Brandschutzordnung erforderlich?

Eine Brandschutzordnung kann durch die Baugenehmigungsbehörde gefordert werden, wenn dieses nach Art und Nutzung des Gebäudes oder der bauliche Anlage erforderlich ist. Im Bauordnungsrecht wird eine Brandschutzordnung insbesondere bei Sonderbauten (Versammlungsstätten, Verkaufsstätten, Hotels, Krankenhäuser, Schulen) gefordert.

Inhalt und Gestaltung

Die Brandschutzordnung enthält allgemeine und objektspezifische Regeln und Anweisungen zum Brandschutz. Nach DIN 14096 ist die Brandschutzordnung in 3 Teile gegliedert:

Teil A – gilt für alle Personen, die sich in einem Objekt aufhalten (z.B. Besucher, Beschäftigte, Bewohner)

Teil B – gilt für alle Personen, die sich nicht nur vorübergehend im Objekt aufhalten (z.B. Beschäftigte, Bewohner)

Teil C – richtet sich an alle Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z.B. Brandschutzbeauftragter, Brandschutzhelfer)

Inhalte:
– Maßnahmen zur Brandverhütung
– Regelungen des betrieblichen Brandschutzes (Flucht- und Rettungswege, Melde- und Löscheinrichtungen)
– Verhinderung der Brand- und Rauchausbreitung
– Verhalten im Brandfall (Brand melden, Alarmsignale, in Sicherheit bringen)
– Angaben zur Brandbekämpfung (Löschversuche unternehmen)
– Besondere Verhaltensregeln (Vorbereitung für den Einsatz der Feuerwehr,Nachsorge)
– Personen mit besonderen Aufgaben im Brandschutz (z.B. Brandschutzhelfer, Räumungshelfer, Ordner, Sammelplatzbeauftragter)

Berücksichtigung von besonderen Personengruppen

Wenn sich im Gebäude regelmäßig hilfebedürftige Personen (z.B. ältere Personen, Menschen mit Behinderung und Kinder) aufhalten, müssen Vorkehrungen für die Räumung/Evakuierung dieser Personen getroffen werden. Bei einer Räumung ist davon auszugehen, dass die vorhandenen Fahrtreppen und Aufzüge nicht mehr genutzt werden dürfen.

Unterweisung

Die Betriebsangehörigen sowie Beschäftigten sind zu Beginn des Arbeitsverhältnisses und danach mind. 1x jährlich über den Inhalt der Brandschutzordnung zu unterweisen.