Im Abfallrecht liegt der Schwerpunkt meiner Beratung beim Umgang mit gewerblichen Abfällen. Als zentraler Baustein legt hier das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Abfällen fest.

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetze (KrWG) sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Dazu gehören Stoffe oder Gegenstände die bei der Energieumwandlung, der Herstellung, der Behandlung oder der Nutzung von Stoffen und Erzeugnissen oder bei Dienstleistungen anfallen. Auch wenn Stoffe und Gegenstände ihre ursprüngliche Zweckbestimmung verlieren ohne dass ein neuer Zweck an deren Stelle tritt, gelten diese als Abfälle.

Der wichtigste Grundsatz der Kreislaufwirtschaft ist die Abfallvermeidung. Anhand der Abfallhierarchie werden die Rangfolgen der einzelnem Maßnahmen verdeutlicht:

  1. Vermeidung
  2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
  3. Recycling
  4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
  5. Beseitigung

Während es früher schlicht darum ging, Abfälle zu beseitigen, hat man inzwischen erkannt, dass Abfälle wertvolle Rohstoffe sind, die effektiv genutzt werden können, um natürliche Ressourcen zu schonen. Abfall vermeiden heißt, weniger Rohstoffe zu verbrauchen und Umweltbelastungen zu verringern. Abfall verwerten bedeutet, dass Rohstoffe und Energie in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.

 

Weitere Vorschriften im Abfallrecht:

Allgemeine Vorschriften

  • Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV)
  • Anzeige- und Erlaubnisverordnung (AbfAEV)
  • Nachweisverordnung (NachwV)
  • Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV)
  • Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV)

Abfallbezogene Vorschriften

  • Altfahrzeug-Verordnung (AltfahrzeugV)
  • Altholzverordnung (AltholzV)
  • Altölverordnung (AltölV)
  • Batteriegesetz (BattG) und Verordnung zur Durchführung des Batteriegesetz (BattGDV)
  • Bioabfallverordnung (BioAbfV)
  • Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
  • Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV)
  • Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
  • Verpackungsverordnung (VerpackV)

Vorschriften zur Abfallbehandlung

  • Deponieverordnung (DepV)
  • Versatzverordnung (VersatzV)
  • Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
  • Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV)

Vorschriften zur Abfallverbringung

  • Verordnung  über die Verbringung von Abfällen (VVA)
  • Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG)

 

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