Brandschutz in Deutschland wird überwiegend durch das Bauordnungsrecht geregelt. Es gilt der Grundsatz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, insbesondere dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und der natürlichen Lebensgrundlage. Die gesetzliche Grundlage für die Planung, Errichtung, Änderung und Instandhaltung von baulichen Anlagen bilden die Bauordnungen der jeweiligen Länder. Unter anderem werden hier brandschutzrelevante Anforderungen an Zugänge und Zufahrten für die Feuerwehr, Abstandsflächen zu benachbarten Gebäuden, die zu verwendenden Baustoffe und Bauteile (Wände, Decken, Stützen) und die Ausbildung von Rettungswegen gestellt.

Die Schutzziele im Brandschutz sind:

„Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“

Anforderungen zum Brandschutz werden aber nicht nur in den Bauordnungen der jeweiligen Länder beschrieben, sondern sind auch in zahlreichen Arbeitsschutzvorschriften des Bundes enthalten. Dieses führt in der Praxis oft zu Problemen, insbesondere dann, wenn Gebäuden als Arbeitsstätte genutzt werden. Dann stehen bauordnungsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften nicht selten in Konkurrenz zu einander.

Hinzu kommen noch privatrechtlichen Schutzziele wie der Schutz von Waren und Produktionsmitteln (Maschinen, Gebäude), Begrenzung von Betriebsunterbrechungen (Ertragsausfall), Vermeidung von straf- und zivilrechtlicher Haftung sowie Vermeiden von Umweltproblemen und dem damit verbundenen negativen Image in der Öffentlichkeit.

Mir persönlich ist es ein besonders wichtiges Anliegen, alle diese unterschiedlichen Belange zu berücksichtigen und dafür zur sorgen, dass Brände gar nicht erst entstehen.

KONTAKT

 

Meine Leistungen im Detail:

  • Brandschutzberatung
  • Erstellung von Brandschutznachweisen/-konzepten inkl. Brandschutzpläne
  • Erstellung von Brandschutzgutachten
  • Erstellung von brandschutztechnischen Stellungsnahmen
  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen nach DIN ISO 23601
  • Erstellung von Zimmerplänen für Hotels, Schulen, Pflegeheime und Krankenhäuser
  • Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095
  • Prüfen und Erstellen von Brandschutzordnungen (Teile A, B und C) nach DIN 14096
  • Erstellen von Alarm- und Notfallplänen
  • Durchführung von Brandschutzunterweisung
  • Ausbildung von Brandschutzhelfern gemäß ASR A 2.2 / DGUV Information 205-023
  • Berechnung und Auswahl der notwendigen Feuerlöscher nach ASR A 2.2
  • Planung und Durchführung von Räumungsübungen
  • Bestellung als externer Brandschutzbeauftragter
  • Brandschutzbegehungen im Unternehmen
  • Begleitung bei Behördenbesuchen und Brandverhütungsschauen
  • Hilfestellung bei der Zusammenarbeit mit Behörden und Brandschutzdienststellen