Wann sind Feuerwehrpläne erforderlich?

Feuerwehrpläne können durch die Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. Die Erforderniss richtete sich hierbei nach der Lage, Art und Nutzung des Gebäudes oder der bauliche Anlage (siehe auch Sonderbauvorschriften). Feuerwehrpläne sind durch den Eigentümer bzw. Betreiber  bereitzustellen.

Feuerwehrpläne sind im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle anzufertigen und der örtlichen Feuerwehr zur Verfügung zu stellen. Die Pläne dienen der Feuerwehr zur raschen Orientierung in einem Objekt. Bereits auf dem Weg zum Objekt gibt der Feuerwehrplan Auskunft über wichtige Informationen wie z.B. Lage und Nutzung des Objektes, Angriffswege, Brandschutz- und Löscheinrichtungen sowie besondere Hinweise auf Gefahren. Änderungen müssen der Feuerwehr mitgeteilt werden.

Inhalt und Gestaltung

Feuerwehrpläne sind einheitlich nach DIN 14095 zu erstellen und müssen genaue Angaben über Besonderheiten und Risiken auf dem Gelände und im Gebäude enthalten. Damit die Pläne immer auf dem aktuellem Stand sind, muss der Eigentümer/Betreiber mind. alle 2 Jahre den Feuerwehrplan durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen.

Feuerwehrpläne bestehen aus:

  1. allgemeinen Objektinformationen,
  2. Übersichtsplan
  3. Geschossplan/Geschossplänen
  4. Sonderplan/Sonderplänen
  5. zusätzlichen textlichen Erläuterungen

 

Bei Interesse unterbreite ich Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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