Definition Räumung und Evakuierung

Räumung

 „Räumung ist die geordnete Bewegung von Personen zu einem sicheren Ort (im Brandfall oder in anderen Notfällen).“ (nach ISO 8421-6)

Bei einer Räumung steht das schnelle In-Sicherheit-Bringen aus dem gefährdeten Bereich im Vordergrund. Die Personen werden im Falle einer akuten Bedrohung auf Grundlage der festgelegten Flucht- und Rettungswege aus dem Gebäude oder Gebäudeteil zu einer Sammelstelle geführt.

Evakuierung

„Evakuierung von Menschen ist das rechtzeitige, planmäßige Verlassen eines gefährdeten Bauwerkes oder Bauwerksteils durch Menschen, um sich in Sicherheit zu bringen.“ (nach K.  Müller)

Ziel einer Evakuierung ist das planmäßige Verlassen eines gefährdeten oder zerstörten Bereiches  in einen sicheren Bereich aufgrund einer übergeordneten Entscheidung. Hierbei sind Personal- und Transportkapazitäten vorzuplanen.

Eine Evakuierung schließt auch vorbereitende Maßnahmen für eine Räumung mit ein.

Warum Räumungsübungen?

Die grundlegenden Ziele einer Räumungsübung sind:

  1. Richtiges Verhalten von Personen nach einer Alarmierung trainieren
  2. Aufdecken von Mängeln in der Organisation und Kommunikation
  3. Minimierung der Räumungs- u. Evakuierungsdauer (sollte nicht mehr als 2-3 Minuten betragen)

Anhand einer Räumungsübungen soll mindestens überprüft werden, ob

  • die Alarmierung zu jeder Zeit unverzüglich ausgelöst werden kann,
  • die Alarmierung alle Personen erreicht, die sich im Gebäude aufhalten,
  • sich alle Personen, die sich im Gebäude aufhalten, über die Bedeutung der jeweiligen Alarmierung im Klaren sind,
  • die Fluchtwege schnell und sicher benutzt werden können.

Für eine erfolgreiche Räumung müssen geeignete Maßnahmen für den Ernstfall geplant werden und eine Brandschutzorganisation vorhanden sein. Dazu gehören:

  • eine auf das Unternehmen abgestimmte Brandschutzordnung / Alarmplan
  • Benennung von Räumungshelfern (Ordnerdienst)
  • Festlegung Sammelplatz und Benennung eines Sammelplatzbeauftragten
  • Aushang von aktuellen Flucht- und Rettungswegplänen
  • Maßnahmen zur Rettung von hilfebedürftigen Personen festlegen
  • regelmäßige Unterweisung der Beschäftigten

Dokumentation

Es wird empfohlen Räumungsübung schriftlich zu dokumentieren. In der Praxis hat sich bewährt, dass der Räumungsfortschritt durch einen Beobachter (z.B. Brandschutzbeauftragter) protokolliert wird. Aus dem Protokoll sollte die Uhrzeit der Alarmierung, die Räumungsdauer und das Ergebnis der Räumung ersichtlich sein. Auch sollten festgestellte Mängel oder Probleme bei der Räumung im Protokoll dokumentiert werden, damit diese für eine spätere Auswertung sowie für die Ableitung von Maßnahmen  zur Verfügung stehen.